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veröffentlicht am 21.04.2020

Corona-Hilfe für Vereine

Corona-Hilfe für Sportvereine

In Ergänzung zum Soforthilfeprogramm der Hessischen Landesregierung hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) ein Förderprogramm speziell für die Existenzsicherung von gemeinnützigen Sportvereinen erarbeitet, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind.

Das Auftreten des neuen Corona-Virus stellt Hessen vor die vielleicht größte Herausforderung der letzten Jahrzehnte. Die zum Schutz der Bevölkerung ergangenen Regeln und Maßnahmen setzen das gewohnte soziale Miteinander, aber auch das Wirtschaftsleben zum großen Teil außer Kraft. Dadurch wird vielen gesellschaftlichen Bereichen die Lebensgrundlage zumindest vorübergehend entzogen. Der auf Gemeinnützigkeit und dem ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder aufbauende organisierte Sport ist von dieser Entwicklung ganz besonders betroffen und in seiner Existenz bedroht.

Der Hessischen Landesregierung ist es in dieser Situation ein besonderes Anliegen, das Sportland Hessen mit seiner in Jahrzehnten gewachsenen und bewährten Sportstruktur zu erhalten. Die rund 7.600 hessischen Sportvereine und die Sportverbände, die alle einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbringen, sollen nach dem Ende der Krise ihre Arbeit möglichst in dem früheren Maße fortsetzen können.

Um die finanziellen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu minimieren, können Sportvereine bereits jetzt von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen profitieren, beispielsweise den Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Auch das Soforthilfeprogramm der hessischen Landesregierung für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe ist für Vereine mit wirtschaftlichem Geschäfts- und/oder Zweckbetrieb zugänglich. Die entsprechenden Informationen finden Sie unter: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-der-corona-krise

In Ergänzung zu diesem Soforthilfeprogramm hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) ein Förderprogramm speziell für die Existenzsicherung von gemeinnützigen Sportvereinen aufgestellt, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind. Voraussetzung für die Beantragung dieser Landeszuwendungen ist, dass der Verein im ideellen Bereich oder in der Vermögensverwaltung aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage und/oder einen Liquiditätsengpass geraten ist. Der ideelle Bereich stellt die eigentliche Vereinsarbeit dar. Damit sind alle Tätigkeiten gemeint, die unmittelbar dazu dienen, den steuerbegünstigten Zweck zu erreichen. Hierzu zählen klassische Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge, Gebühren, Zuschüsse und Spenden und Ausgaben wie z.B. Kosten für Freizeitsport oder Jugendarbeit und Verbandsbeiträge.

Besteht ein Verein sowohl aus einem ideellen als auch einem wirtschaftlichen Geschäfts- und Zweckbereich und ist er in beiden Bereichen durch die Corona-Virus-Pandemie von einem existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass bedroht, dann kann er jeweils einen Antrag auf Gewährung finanzieller Hilfe nach dieser Richtlinie (Vereinshilfeprogramm) und dem Soforthilfeprogramm des Hessischen Wirtschaftsministeriums stellen.

Beide Hilfsprogramme zielen auf die Beseitigung einer Existenzbedrohung in Folge mangelnder Liquidität, eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist dagegen nicht vorgesehen und damit auch nicht förderfähig. Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn der Antragsteller Forderungen zu befriedigen hat, für deren Begleichung absehbar keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen. Anträge, die sich auf Liquiditätsengpässe beziehen, die vor dem Ausbruch der Pandemie am 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Die Gewährung einer Landeszuwendung wird mit dem unten stehenden Antrag (siehe Downloadbereich am Ende der Seite) direkt beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beantragt. Der Antrag ist vom Vorstand des Vereins nach § 26 BGB zu unterzeichnen und digital über das Postfach corona-vereinshilfe@sport.hessen.de einzureichen. Eine gesonderte postalische Zusendung ist nicht notwendig.

In Abhängigkeit von der durch die Corona-Virus-Pandemie bedingten finanziellen Belastung des Vereins werden Zuwendungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro gewährt. Die Notlage des Vereins ist durch geeignete Angaben seitens des Antragsstellers auf dem Antrag zu erläutern. In besonders begründeten Einzelfällen kann eine erneute Förderung gewährt werden, um einen existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass des Vereins abzuwenden.

Der Nachweis der Verwendung erfolgt anhand einer rechtsverbindlich unterzeichneten Empfangs- und Verwendungsbestätigung, die im Downloadbereich unten auf der Seite heruntergeladen werden kann.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Da ein Verein zum jetzigen Zeitpunkt möglichweise noch nicht die genaue Höhe des durch die Corona-Krise entstandenen Liquiditätsengpasses abschätzen kann, ist eine Antragstellung auch zu einem späteren Zeitpunkt in 2020 noch möglich.

Das Antragsformular und die Ausfüllhinweise finden Sie im nachfolgenden Downloadbereich.

Antrag Corona Vereinshilfe
Ausfüllhilfe Corona Vereinshilfe

 
 
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