Förderungen

Förderungen, Zuschüsse

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten und Förderrichtlinien. Wenn Sie dazu Fragen haben oder hier nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

 

Fördermöglichkeiten für Vereine

Auch in diesem Jahr besteht für Sportvereine wieder die Möglichkeit, Fördermittel über die sogenannte Kommunalrichtlinie zu erhalten. Dabei können verschiedene klimaschutzrelevante Sanierungen an vereinseigenen Sportstätten mit bis zu 50% gefördert werden. Das nächste Antragsfenster der aktuellen Richtlinie ist vom 1. Juli bis 30. September geöffnet.

Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie Klimaschutzprojekte in Kommunen. Seit 2016 können sich nun – zusätzlich zu den Kommunen – auch Sportvereine mit eigener Sportstätte um Fördermittel bewerben. Bereits rund 150 Maßnahmen in Sportvereinen wurden bisher mit 3,3 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert. Damit haben die Vereine durch die Sanierungsmaßnahmen konkret zum Klimaschutz beigetragen und zugleich in die Modernisierung ihrer Sportstätten investiert. Außerdem können auch altrechtliche Sportvereine und Sportvereine mit langfristigen Pachtverhältnissen unter bestimmten Voraussetzungen Anträge stellen.

Genaueres entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien (Kommunalrichtlinie), aufzurufen unter dem Link:

im Kapitel „Bundesförderung für vereinseigene Sportstätten“.




Zuschussmöglichkeiten des Sportkreises Hersfeld-Rotenburg

Förderungsprogramme

1.  Förderung nach Erwerb einer Trainerlizenz (Antrag)




Zuschussmöglichkeiten Landessportbund Hessen

Förderungsprogramme

1.  Beschäftigung von Übungsleitern/innen

2.  Beschäftigung von Jugendleitern/innen

3.  Beschäftigung von Vereinsmanager/innen

4.  Durchführung von Baumaßnahmen

5.  Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb

a)     Die Höchstförderungssätze zu 1. bis 5. richten sich nach der Mitgliederzahl des jeweiligen Vereins. s. z.B. PDF Datei „Richtlinien für Investitionszuschüsse, Stand 01. Juni 2015“      hier

http://www.lsbh-vereinsberater.de/fileadmin/media/Sportfoerderung/Richtlinien_fuer_Investitionszuschuesse_.pdf

 

                  Details und Antragsverfahren s.:

     http://www.lsbh-vereinsberater.de/beratung-und-foerderung/sportfoerderung/

 

b)     Förderungsmöglichkeit durch das Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen:

„Weiterführung der Vereinsarbeit“

                        Details und Antragsverfahren s.:

https://innen.hessen.de/sport/sportstaettenbau

           

 

6.     Sonderförderung von Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen

nach erfolgter Öko-Check-Beratung:

Wird dieser Antrag genehmigt, stellt der Landessportbund  zusätzlich zur normalen Vereinsförderung aus dem Vereinsförderfonds pauschal 500 Euro je Förderbereich zur Verfügung. Vorteil der Sonderförderung: er kann mit anderen Fördermitteln kumuliert werden. Das bedeutet, diese lsbh-Förderung reduziert weder die Ansprüche noch die Höhe anderer Fördermittel.  Förderrichtlinien für die Sonderförderung s.

https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/sportinfrastruktur/sportstaetten-und-bewegungsraeume/foerderung/

 

Verfahren

Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt.

Die Vereine erhalten einen Bewilligungsbescheid, aus dem der Förderungszweck und die Höhe des Zuschusses hervorgehen.

Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen.

Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen.

 

 

 

 

Zuschussmöglichkeiten Landkreis Hersfeld-Rotenburg

 

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.

Die Mittel werden im Rahmen des Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Vereinsförderrichtlinien und Kontakt Landratsamt HEF-ROF

 

 

 

Zuschussmöglichkeiten Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Förderung vereinseigener Sportanlagen durch das Land Hessen

Die Förderung vereinseigener Sportanlagen erfolgt nach den "Förderungsgrundsätzen des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau".

 

Aktuell gibt es drei große Förderprojekte der Landesregierung!

 Die allgemeine Sportförderrichtlinie findet Ihr hier.

Für weitere Informationen besucht die Homepage des hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.
 

Zuschussmöglichkeiten der Städte und Gemeinden

Informationen und Anträge der örtlichen Städte und Gemeinden werden hier in Kürze, soweit bei der jeweiligen Stelle vorhanden, verlinkt.

 
 
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